Sicherheits- und Verhaltensvorschriften

1. Geltungsbereich
Diese Regelungen gelten für das gesamte Betriebsgelände des ZAK (Zweckverband Abfallbehandlung Kahlenberg) und sind von allen Besuchern, Fremdfirmen und Benutzern der Entsorgungseinrichtungen zu beachten.

2. Zutritt
Das Betreten des Betriebsgeländes des ZAK geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Anlagen, Gebäude und separat eingezäunte bzw. durch Schranken gesperrte Bereiche dürfen nur von Personen betreten werden, die sich zuvor ordnungsgemäß angemeldet haben.

3. Gefahrenhinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass es im gesamten Betriebsgelände des ZAK zu Gefährdungen durch Deponiegas, Biogas, Prozesswasser, Sickerwasser und Abfallstoffe (einschließlich Biostoffe) kommen kann. Daher ist auf dem Betriebsgelände des ZAK das Rauchen, Essen und Trinken verboten. Die vorgesehenen Aufenthalts- und Pausenräume sind hierfür von Fremdfirmen zu nutzen. Hinweis- und Verbotsschilder sind zu beachten. In den einzelnen Bereichen hängen Betriebsanweisungen aus, die vor Arbeitsbeginn von Fremdfirmen zur Kenntnis genommen werden müssen. Vor dem Betreten von Bereichen und der Durchführung von Arbeiten durch Fremdfirmen hat eine Abstimmung mit dem entsprechenden Ansprechpartner über möglicherweise zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen (Regeln für Fremdfirmen, Bestellung Aufsichtsperson, Arbeitsgenehmigung, Erlaubnisschein für Heißarbeiten, o.ä.) zu erfolgen. Den Anweisungen des ZAK- Personals ist Folge zu leisten.

4.Straßenverkehr
Im gesamten Betriebsgelände des ZAK gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung. Tore und Durchgänge sind freizuhalten. Zufahrten und Eingänge zu den Gebäuden dürfen nicht durch Fahrzeuge oder Gegenstände versperrt werden.

5. Allgemeines
Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind auf dem gesamten Gelände sowie im Inneren von Gebäuden nicht zulässig. Ausnahmen von diesen Bestimmungen kann nur der ZAK erlassen.

LKW auf dem ZAK Gelände